Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen
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Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Designwerk Hamburg, Bahrenfelder Chaussee 49d, 22761 Hamburg, gelten für alle Leistungen und Dienste. In Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) finden Sie die Bedingungen, die für alle Leistungen und Dienste gelten. In Abschnitt II (Grafik, Print, Online und Programmierung), Abschnitt III (Webhosting, E‐Mail und Domains) und Abschnitt IV (Server) finden Sie besondere Bestimmungen, die jeweils für die einzelnen Dienste gelten. Diese ergänzen und modifizieren ggf. die Allgemeinen Regelungen. Die besonderen Bestimmungen gehen den allgemeinen Regelungen im Falle eines Widerspruchs vor.
- Von diesen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden erkennt das Designwerk nicht an, es sei denn das Designwerk stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Designwerk Hamburg Leistungen in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos ausführt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge der Parteien.
- Maßgebend ist stets die bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB: Das Designwerk kann diese AGB bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer vom Designwerk gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Das Designwerk weist den Kunden in der Änderungs‐Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Die Änderungsankündigung wird vom Designwerk per E‐Mail versendet.
- Die Angabe vollständiger und richtiger Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsschluss.
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Leistungen
- Der Leistungsumfang für den jeweiligen Dienst ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes.
- Die Verfügbarkeit der vom Designwerk Hamburg angemieteten Server liegt bei mindestens 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch das Designwerk nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höherer Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht durch das Designwerk beauftragt sind, technische Probleme außerhalb der des Einflussbereichs vom Designwerk, oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker.
- Sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm für seinen Dienst dieselbe IP‐Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Eine technisch oder rechtlich bedingte Änderung bleibt vorbehalten.
- Die vom Designwerk angemieteten Server sind in den genutzten Rechenzentren über eine entsprechende Systemarchitektur an das Internet angebunden. Es besteht keine direkte Anbindung eines einzelnen Servers an das Internet. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert, so dass ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern dazu führen kann, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
- Sofern durch das Designwerk Wartungs‐ oder Optimierungsarbeiten durchgeführt werden, kann das Designwerk zu diesem Zweck die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung kurzzeitig einstellen oder beschränken. Diese Arbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorher angekündigt.
- Das Designwerk kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und vom Designwerk für den Kunden zumutbar ist.
- Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
- Das Designwerk ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise, etwa bestimmte Leistungen oder Dienste, auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht bei einer solchen Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern die Vertragsübernahme für den Kunden unzumutbar ist.
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Widerrufsbelehrung
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- Für Verbraucher besteht das folgende Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Designwerk Hamburg
Bahrenfelder Chaussee 49d
22761 Hamburgmittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E‐Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wenn wir in einem solchen Fall die Dienstleistung bereits vollständig erbracht haben, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr zu.
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Pflichten des Kunden
- Der Kunde sichert dem Designwerk zu, dass alle Daten, die der Kunde an das Designwerk übermittelt vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an das Designwerk zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für seine Adressdaten inklusive der Telefonnummer, der Bankverbindung und der Emailadresse. Mögliche Änderungen müssen dem Designwerk umgehend mitgeteilt werden.
- Das Designwerk ist berechtigt alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.
- Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu bezahlen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte veranlasst werden, soweit er dies zu vertreten hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien von allen Daten, die er auf den ihm bei dem Designwerk zur Verfügung stehenden Speicherplatz überträgt zu erstellen (Sicherungskopien). Diese Sicherungskopien wird der Kunde auf Datenträgern sichern, die nicht physikalisch beim Designwerk liegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten bzw. die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die das Designwerk zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird.
- Das Designwerk ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die Verpflichtung aus 4.6 durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.
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Haftung
- Für Schäden in Form von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen haftet das Designwerk nur unter der Voraussetzung, dass das Designwerk oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht nach dem in diesem vorgesehenen Umfang.
- Die Haftung aufgrund von dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
- Das Designwerk schließt eine Inanspruchnahme von Schadensersatz für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die vom Designwerk nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil‐) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.
- Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht vom Designwerk zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations‐ und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
- Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind zum einen die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, der Haftung von Folge‐ oder Mangelfolgeschäden und zudem die Haftung aus dem Produkthaftpflichtgesetz (§ 14 ProdHaftG).
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Datenschutz
- Durch das Designwerk werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen.
- Das Designwerk weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.
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Zahlungsbedingungen
- Der Kunde nimmt ein Angebot rechtsgültig an, sobald er dies dem Designwerk persönlich, per E‐Mail oder telefonisch mitteilt. Für die Bestätigung händigt der Kunde dem Designwerk seine Rechnungsadresse aus. Das Designwerk erstellt eine Rechnung zur Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages. Bei der Zahlungsart „Einzugsermächtigung / Lastschrift“ ermächtigt der Kunde das Designwerk mit der Abbuchung der fälligen Beträge. Die Lastschriften werden mit Rechnungserstellung und Versand an den Kunden auch gleichzeitig an die Bank übermittelt. Die Abbuchung erfolgt dann in der Regel ein bis drei Werktage später.
- Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann das Designwerk hierfür ein Entgelt in Höhe von 3,‐ € in Rechnung stellen.
- Der Kunde kann gegen Forderungen vom Designwerk nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
- Sofern durch eine Domainvergabestelle oder einen Registrar die Preise erhöht werden, kann das Designwerk die Preise entsprechend anpassen. Soweit es sich um eine unzumutbare Anpassung handelt, kann der Kunde sich von dem Vertrag lösen.
- Die Preise können durch das Designwerk zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird das Designwerk in der Mitteilung hinweisen.
- Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann das Designwerk den entsprechenden Dienst sperren. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden.
- Das Designwerk kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.
- Das Designwerk kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von EUR 10.- geltend machen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ausfällt.
- Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, oder der Kunde überweist den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vorgegeben Frist, so erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung per Email an die beim Designwerk hinterlegte Email‐Adresse. Eventuell entstandene Rücklastschriftgebühren (siehe Punkt 7.8) werden dem Kunden mit gesonderter Rechnung und E‐Mail berechnet. Ist die Zahlung des in der Zahlungserinnerung geforderten Betrages nicht innerhalb der angegeben Frist auf dem Konto beim Designwerk eingegangen, so erhält der Kunde die erste Mahnung per Email. Ist die Zahlung des in der ersten Mahnung geforderten Betrages auch nicht innerhalb der angegeben weiteren Frist auf dem Konto beim Designwerk eingegangen, so erhält der Kunde die zweite Mahnung per Email und postalisch an die beim Designwerk hinterlegten Adressdaten. Ist auch innerhalb der angegebenen Frist in der zweiten Mahnung der dort angegebene Betrag nicht auf dem Konto vom Designwerk gutgeschrieben, so werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen bzw. einen Anwalt weitergegeben, wodurch weitere Kosten anfallen. Alle Kundenaccounts der betroffenen Kundennummer werden gelöscht und die darunter befindlichen Domains zur Löschung eingereicht. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Das Designwerk ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die unter der Kundennummer befindlichen Accounts vorläufig zu sperren.
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Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
- Ab Erhalt der Rechnung ist der Kauf‐Vertrag rechtsgültig.
- Sofern sich aus dem zwischen dem Designwerks und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit bzw. die erste Vertragslaufzeit; ist diese jedoch mehr als ein Jahr, betragen die jeweiligen Verlängerungszeiträume jeweils nur ein Jahr. Die vorstehend genannte automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn der Kunde den jeweiligen Vertrag nicht innerhalb der darin vereinbarten Kündigungsfrist kündigt.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, dass der Kunde trotz Abmahnung gegen die Pflichten aus Abschnitt I, Ziff. 4.6 verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.
- Kündigungen bedürfen der Textform und müssen authentifiziert sein, damit kein unbefugter eine Kündigung aussprechen kann.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist der Sitz vom Designwerk (Hamburg), soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person ist. Das Designwerk ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
- Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN‐Kaufrechts (CISG).
Abschnitt II: Grafik, Print, Online und Programmierung
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Eigentumsvorbehalt
- Dem Kunden werden Entwürfe und Reinzeichnungen nur als Nutzungsrecht eingeräumt, jedoch nicht das Eigentumsrecht übertragen.
- Der Kunde ist verpflichtet Originale nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- Das Designwerk ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat das Designwerk dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designwerks geändert werden.
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Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
- Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designwerk Korrekturmuster vorzulegen.
- Die Produktionsüberwachung durch das Designwerk erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist das Designwerk berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde dem Designwerk 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Das Designwerk ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
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Haftung
- Das Designwerk verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Bilder, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Das Designwerk verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
- Sofern das Designwerk notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designwerks. Das Designwerk haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designwerks.
- Für die wettbewerbs‐ und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet das Designwerk nicht.
- Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designwerk geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
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Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Designwerk behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann das Designwerk eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designwerk übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde das Designwerk von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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Termine
- Die vom Designwerk angegebenen Termine sind für das Designwerk nicht bindend. Das Designwerk ist aber bemüht sie einzuhalten.
- Im Vorfeld vereinbarte „Deadline‐Termine“ werden von Designwerk eingehalten sofern nicht ein wichtiger Grund wie Höhere Gewalt (z. B. Wetteränderung, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Brand, Naturgewalten usw.) vorliegt. Sollten vom Kunden zu verantwortende Verzögerungen wie z.B. Änderungen in Konzept nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen die Einhaltung der Deadline‐Termine nicht mehr möglich machen, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin ebenso wie bei Höherer Gewalt um mindestens die Dauer der Änderungen oder des Ereignisses Höherer Gewalt.
- Eine Haftung von Designwerk bei Nichteinhaltung eines Termins aus Gründen Höherer Gewalt, Verschuldung des Auftraggebers und anderen Gründen dieser Art ist ausgeschlossen.
- Erkennt das Designwerk, dass Termine nicht eingehalten werden können, wird das Designwerk den Vertragspartner unmittelbar über den Grund und die Dauer der zu erwartenden Verzögerung in Kenntnis setzen.
- Kann das Designwerk einen Liefertermin aus eigens verschuldeten Gründen nicht einhalten, so hat der Auftraggeber dem Designwerk eine realistische und ausreichende Nachfrist zu setzen.
Abschnitt III: Webhosting, Domains, und E‐Mail
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Vertragsverhältnis
- Das Designwerk stellt dem Kunden Speicherplatz (sog. Account) auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Veröffentlichung einer Website zur Verfügung. Das Designwerk bietet klassisches Webhosting („Homepage Tarife“).
- Mit seiner Bestellung gibt der Kunde einen verbindlichen Auftrag an das Designwerk zum Abschluss eines Vertrages ab. Das Designwerk versendet bei Bestellung über die Internetseite, zur Überprüfung der E‐Mail‐Adresse des Kunden, zunächst eine Eingangsbestätigungsmail (Bestellinformationsmail). Diese Eingangsbestätigungsmail stellt ausdrücklich noch keine verbindliche Annahme des Angebots durch den Anbieter dar. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Designwerk kommt mit der Einrichtung und Freischaltung des Accounts durch das Designwerk oder durch Zusendung des unterschriebenen Auftragsformulars durch den Kunden zustande. Der Account Vertrag ist unabhängig von der Beauftragung zur Registrierung einer Domain, auch wenn diese gemeinsam bestellt wurden. Zusätzliche Domains zu einem bestehenden Account können unter Eingabe der Zugangsdaten im Kundenmenü unter online bestellt werden. Diese Domains werden bei einer Neuregistrierung (soweit möglich) sofort zur Registrierung eingereicht. Ein Rücktritt von der Domainbestellung ist somit nicht möglich. Domains werden ausschließlich dem Accountinhaber (Vertragspartner) in Rechnung gestellt. Ebenso trägt er die Verantwortung bei in rechtlichen und administrativen Fragen.
- Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. Das Designwerk beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn dies durch die Vergabestelle bestätigt ist.
- Für bereits registrierte Domains stellt das Designwerk im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden einen KK‐Antrag (Konnektitivitäts‐Koordinierung) zur Übernahme der Domain durch das Designwerk.
- Kann eine Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden oder kann die Domain per KK‐ Antrag nicht vom Designwerk übernommen werden, so bleibt der geschlossene Vertrag über einen Webhosting‐ oder Servertarif unberührt. Dem Kunden steht es frei, eine verfügbare alternative Domain zu registrieren oder den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt hiervon unberührt.
- Top‐Level‐Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Jede einzelne dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung und der Lösung von Domainstreitigkeiten der ihr zugeordneten Top‐Level‐Domains und der entsprechenden Sub‐Level Domains. Soweit diese Vertragsgegenstand sind, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sämtliche verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Beauftragung vom Designwerk stimmen Sie verbindlich den jeweiligen Vergaberichtlinien zu.
- Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung der Domain erst ausgehen, wenn der Internet‐Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains wird nicht übernommen.
- Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
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Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung seiner Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und von ihm übertragene Inhalte nicht gegen gesetzliches Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder kinderpornographische oder illegale Inhalte bzw. Angebote jeglicher Art beinhalten. Dies gilt auch für eine Verlinkung auf Seiten, die solche Inhalte enthalten.
- Die Versendung von Spam‐Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.
- Der Kunde beachtet die mengenmäßige Begrenzung von Inklusivleistungen und wird diese nicht überschreiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sofern der Inklusivleistungen überschritten werden, werden diese gemäß aktueller Preisliste berechnet. Sollte es für diese Leistung kein Preismodell geben, so kann das Designwerk ein Angebot in einen höheren Tarif unterbreiten. Sollte der Kunde dies ablehnen, so hat das Designwerk ein Recht den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
- Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain bzw. Account / Vertrag anzugebenden Daten als falsch und kann das Designwerk den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann das Designwerk die Domain bzw. Account / Vertrag mit sämtlichen Daten löschen.
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Reaktion vom Designwerk bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
- Verletzen die Inhalte einer Internetpräsenz oder eine für den Kunden registrierte Internetdomain Rechte Dritter, ist das Designwerk berechtigt, die Internetseite zu sperren, solange die Rechtsverletzung andauert.
- Versendet der Kunde Spam‐Mails, kann das Designwerk den Account ebenfalls vorübergehend sperren, damit der Spam Versand, zum Beispiel durch fehlerhafte Scripte, gestoppt wird.
- Das Designwerk kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichtete E‐ Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E‐Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt. Des Weiteren werden im Sinne des Spamschutzes für den Kunden alle E‐Mails geblockt, welche von Server Systemen versendet werden, die sich auf so genannten RBL Listen (Blacklists) befinden. Der Absender erhält hierüber eine Information, dass seine E‐Mail den Empfänger nicht erreicht hat. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so hat er die Möglichkeit die Verwendung von Blacklists für jedes Postfach zu deaktivieren.
- Die Versendung von Spam‐Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben. Das Designwerk kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichtete E‐Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E‐Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt. Des Weiteren werden im Sinne des Spamschutzes für den Kunden alle E‐Mails geblockt, welche von Server Systemen versendet werden, die sich auf so genannten RBL Listen (Blacklists) befinden. Der Absender erhält hierüber eine Information, dass seine E‐Mail den Empfänger nicht erreicht hat. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so hat er die Möglichkeit die Verwendung von Blacklists für jedes Postfach zu deaktivieren.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet geeignete Vorkehrungen zu treffen um seine Präsenz vor verbotenen Zugriffen auf sämtliche Daten zu schützen. Hierfür können insbesondere als sicher anerkannte Verschlüsselungsverfahren verwendet werden.
- Der Entgeltanspruch vom Designwerk besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
Abschnitt IV: Sonderregeln für Server
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Reaktion vom Designwerk bei Gefährdungen
- Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – kann das Designwerk den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS‐Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann das Designwerk das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
- Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, kann das Designwerk den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS‐Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.
- Das Designwerk weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DOS‐Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DOS‐Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann das Designwerk das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für das Designwerk keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DOS‐ Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.
- Werden über den Server Spam‐Mails (Abschnitt II, Ziffer 2.4) versendet, kann das Designwerk den Server sperren.
- Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, Ziffer 2 gelten entsprechend. Das Designwerk kann in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt II, Ziffer 3 sperren oder kündigen.
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Nutzungsüberlassung an Dritte
- Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. Das Designwerk kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller‐Vertrages voraus.
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Freistellung
- Der Kunde ersetzt dem Designwerk alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Das Designwerk informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
Stand: 15.12.2023